„Die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderung stellt Ärzte und medizinisches Fachpersonal oftmals vor erhebliche Herausforderungen. Eine teilweise nur eingeschränkte Möglichkeit der Kommunikation, veränderte Krankheitsbilder und auch ein anderer zwischenmenschlicher Umgang bedingen eine andere Herangehensweise an viele Krankheitsbilder. Für die Behandlung von Menschen mit Behinderung werden die allgemeinen medizinischen Leitlinien vielfach nicht als ausreichend angesehen“, begründet Johannes Hintersberger, MdL die Entscheidung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, der den Antrag der CSU-Fraktion unter Federführung des Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer, in dieser Woche einstimmig annahm.
Im Vorfeld hatte bereits der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit Bernd Kränzle, MdL dem Antrag zugestimmt. Damit wird die bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich unter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Hochschule und der neuen medizinischen Fakultät, für eine eigene Professur für die Behandlung von Menschen mit Behinderung einzusetzen.