„Über 47 Millionen Euro für General-sanierung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg!“

Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages beschließt planungssichere Mittel für Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Augsburger Staats- und Stadtbibliothek.

22.10.2020
Besuch der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg Ende 2019: (v.l.) Bibliotheksleiter Dr. Karl-Georg Pfändtner, Ulrich Blickle, Leiter des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Johannes Hintersberger, MdL, Georg Winter, MdL und Andreas Jäckel, MdL.
Besuch der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg Ende 2019: (v.l.) Bibliotheksleiter Dr. Karl-Georg Pfändtner, Ulrich Blickle, Leiter des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Johannes Hintersberger, MdL, Georg Winter, MdL und Andreas Jäckel, MdL.

„Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages hat heute über 47 Millionen Euro für die Generalsanierung, Modernisierung und Erweiterung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg einstimmig genehmigt und stellt damit planungssichere Mittel für diese wichtige Maßnahme zur Verfügung“, erklärt der Augsburger Abgeordnete Johannes Hintersberger, MdL, selbst zuständiger Berichterstatter des Haushaltsausschuss für Wissenschaft und Kunst. Das Gebäude der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wurde 1893 in der Schaezlerstraße errichtet und zum 01.09.2012 in die Trägerschaft des Freistaates Bayern übernommen. "Ein herzliches Danke gebührt Landtagskollege Georg Winter, der als Mitantragsteller den Trägerwechsel mitinitiierte und nicht nur dadurch die Entwicklung des Staats- und Stadttheaters Augsburg in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender des Haushaltsausschusses, dem er bis heute angehört, entscheidend prägte", so Hintersberger.    

„Im Rahmen der Maßnahme ist die Generalsanierung und Modernisierung des seit seiner Errichtung nicht grundsanierten denkmalgeschützten Bibliotheksgebäudes geplant, ergänzt durch einen Erweiterungsbau. Mit dem Bauvorhaben soll eine zeitgemäße, regionalorientierte und nutzerfreundliche Forschungsbibliothek mit städtebaulicher Einbindung geschaffen und die technischen und bibliothekarischen Mindeststandards umgesetzt werden. Der Erweiterungsbau schafft die notwendigen Flächenkapazitäten zur Rückführung ausgelagerter Bestände und für öffentliche Ausstellungen“, begründet Hintersberger die heutige Entscheidung.